BVDM und ver.di haben zur Umsetzung des Tarifabschlusses vom 28. März 2025 den Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung in der Druckindustrie neu gefasst. Seit Juni 2025 haben Arbeitnehmer Anspruch auf Förderung der Entgeltumwandlung durch einen Arbeitgeberbeitrag von 15 %.
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